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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuständigkeit BAB | 2 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 J.8, Gönnheim / Rheinland-Pfalz | 409866 | ||
Datum | 18.06.2007 16:44 MSG-Nr: [ 409866 ] | 3612 x gelesen | ||
Hallo, so etwas gibt es auch bei uns im Lkr. Bad Dürkheim/Lkr. Rhein-Pfalz. Es sind sogar 2 Lkr. betroffen. Und die Regelung ist ganz einfach: FW A liegt östlich und fährt alles in Richtung Westen und die FW B liegt westlich und fährt alles in Richtung Osten. Ist alles nur eine Frage, wie es auf der Leitstelle hinterlegt ist. Sicherlich gibt es ab und an auch Einsätze die eigentlich für die andere FW gelten würden, aber meistens liegt es nur an den fehlerhaften Notrufen, die abgesetzt werden. Sollten einmal beide FW alarmiert werden, hat die Einsatzleitung die FW, die zuerst da ist, bzw. wenn eine FW genügt, wird an die zuständige übergeben. | ||||
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