Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten? | 163 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 407660 |
Datum | 06.06.2007 23:07 MSG-Nr: [ 407660 ] | 212284 x gelesen |
Infos: | 07.06.07 Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern 06.06.07 Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004
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1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Klaus Ramelsberger
Du kannst also einen (gereingten und natürlich unbeschädigten) PA nach dem Einsatz mit einer neuen Flasche und einem frischen (geprüften) LA versorgen und das Gerät wieder benutzen, wenn Du danach eine Kurzprüfung machst.
Ist es der gleiche Einsatz brauchst Du beim gleichen Geräteträger noch nicht mal einen neuen Lungenautomat.
Ist es ein anderer Geräteträger im gleichen Einsatz wirds Grauzone (aus Hygienegründen eigene Maske und LA), das kann aber ggf. bei extremen Lagen schwierig werden...
Für mich schreibt Ihr da beide das Gleiche.... sofern man bei Klaus Einsatz und Gebrauch schreibt.
Die Definition von Einsatz und Gebrauch ist hier scheinbar für vieles das Problem und das könnte man
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Bullshit, s.o.
auch freundlicher darstellen....
Aber man kennt es hier ja nicht mehr anders...
Gruß
Lars
P.S.:
alles meine persönliche Meinung
http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php
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