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Staatliche Feuerwehrschule
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
RubrikAtemschutz zurück
ThemaWechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten?163 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407650
Datum06.06.2007 22:25      MSG-Nr: [ 407650 ]212339 x gelesen
Infos:
  • 07.06.07 Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern
  • 06.06.07 Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004

  • Geschrieben von Klaus RamelsbergerBei einer längeren Diskussion im Rahmen des Lehrgangs "Leiter des Atemschutzes" mit den Ausbildern der SFS Regensburg kamen wir zu folgendem Schluß:

    wer ist "wir"?
    Inkl. Lehrpersonal?
    Kann ich mir nicht vorstellen, weil

    Geschrieben von Klaus RamelsbergerDu kannst also einen (gereingten und natürlich unbeschädigten) PA nach dem Einsatz mit einer neuen Flasche und einem frischen (geprüften) LA versorgen und das Gerät wieder benutzen, wenn Du danach eine Kurzprüfung machst.

    Ist es der gleiche Einsatz brauchst Du beim gleichen Geräteträger noch nicht mal einen neuen Lungenautomat.
    Ist es ein anderer Geräteträger im gleichen Einsatz wirds Grauzone (aus Hygienegründen eigene Maske und LA), das kann aber ggf. bei extremen Lagen schwierig werden...

    Ist es ein ANDERER Einsatz (ausser der hypothetische Fall der Rückfahrt vom Einsatz...), dann MUSS der PA natürlich regelgerecht gewartet und geprüft werden.

    Vgl. vfdb RL 08/04 Tab. 3, konkret 3.1.1 und 3.1.2.
    Und kommt mir nicht damit, das wäre die Kurzprüfung, die Prüfung ist in Kap. 3.1 genau beschrieben!

    Das hab ich aber alles schon mal in diesem Thread zitiert und in vorherigen auch mehrfach wiedergegeben!


    Geschrieben von Klaus RamelsbergerBegründung: Alle Prüfungen, die derzeit von diversen Richtlinien und Herstellern als Minimum zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft vorgeschrieben sind, beziehen sich auf die Dichtheit des Gesamtsystems und die Funktion des Lungenautomaten. Eine Prüfung des Druckminderers, der Hoch-, und Mitteldruckleitung ist derzeit zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nirgends verlangt, und alles, was diesbezüglich verlangt wird, wird durch die Kurzprüfung abgedeckt.

    Bullshit, s.o.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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