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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 407510 | ||
Datum | 06.06.2007 12:38 MSG-Nr: [ 407510 ] | 34083 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Ich kennen z.B. einen Fall, in dem die zuständige Prüfungsanstalt es kritisiert hat, daß im Rahmen eines VU bei dem der allein beteiligt Fahrer anschließend verstarb die Kosten für die nach der Befreiung folgenden Arbeiten nicht mit den Hinterbliebenen abgerechnet wurden... Was habt ihr denn da für Arbeiten gemacht, oder hat sich die "Prüfungsanstalt vertan!? VU = Gefährdungshaftung = Kfz.- Haftpflichtvers. Was für nicht mit dem Unfall in Verbindung stehende Arbeiten solltet ihr denn da mit den Hinterbliebenen abrechnen? Oder hatte der Prüfer in dem Monat sein Soll an Beanstandungen noch nicht voll? (-: Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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