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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 407143 | ||
| Datum | 04.06.2007 23:14 MSG-Nr: [ 407143 ] | 34154 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Was aber die Spendenwilligkeit vermutlich drastisch senken dürfte Mag sein. Wir verlangen ja nichts. Wenn jemand was gibt ists ok, wenn nicht, dann gibt er eben nichts. Die "Spende" ist übrignes nicht immer Geld. Gerade Landwirte sind ja bekannt dafür, dass sie Geld nur ungern aus der Hand geben. Da gibts dann mal einen Karton eingelegter Gurken oder was sonst grad da ist. Ich glaube der Bürgermeister würde dämlich gucken, wenn ich ihm nen Sack Kartoffeln auf den Schreibtisch kippe und sage "Gehört der Gemeinde". Geschrieben von Marc Dickey und es dennoch nicht wirklich vertretbar ist im zeitlichen/räumlichen Kontext zu einem Schadensereignis, welches einem als Angehöriger der Fw bekannt geworden ist beim Geschädigten für seinen Verein zu sammeln. Ich glaube, die Fälle, in denen gesammelt wird gehen gegen null. Nochmal: Wir verlangen nichts. Wenn was gegeben wird, kommt es unaufgefordert, manchmal auch erst Tage später. Geschrieben von Marc Dickey Diskutiert wird das ganze hier aber weil einige andere User der Ansicht waren man könne die Spende anstelle einer sauberen Abrechnung setzen. Genau dem aber habe ich bereits in meinem ersten Beitrag zu dieser Thematik widersprochen, denn in diesem Fall wird die Sache wirklich äußerst haarig. Gruß Peter | ||||
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