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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Marc8el 8K., Ostdorf / BW | 407080 | ||
Datum | 04.06.2007 18:27 MSG-Nr: [ 407080 ] | 34301 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens Engelhardt BTW Sind solche Einsätze (mal außerhalb von Großschadenslagen mit Kat-Alarm) gebührenpflichtig? Lieblingsantwort der Juristen: Kommt drauf an. In Ba-Wü ist das leerpumpen von Kellern im Normalfall keine "Pflichtaufgabe". Also richten sich die Gebühren nach dem Kostensatz der Gemeinde. Gilt jedoch der Katastrophenfall, sind sie umsonst. Gruß Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | ||||
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