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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 406958 | ||
Datum | 04.06.2007 13:15 MSG-Nr: [ 406958 ] | 34377 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Wenn die Tauchpumpe "schlürft" ist unsere unterste Einsatzhöhe erreicht. Der Rest hängt vom vorhandenen Zustand ab. Bei größerer Unwetterlage einpacken und weg. Mal eine Einsatzanekdote dazu: FA: "Mehr Wasser können wir mit unserer Tauchpumpe nicht mehr abpumpen, wir bauen jetzt ab und rücken dann wieder ein." Besitzerin: "Und wie bekomme ich den letzten Rest Wasser aus dem Keller?" FA: "Mit Aufnehmern und Eimer geht es am besten." Besitzerin: "Warten sie bitte kurz." Danach kam sie mit drei Eimern und sechs oder sieben Aufnehmern um die Ecke, mit den Worten "hier bitte sehr, dann können sie den letzten Rest auch noch beseitigen". Es folgte natürlich ein netter verweis dass das nicht mehr unsere Aufgabe ist, und sie das übernehmen könnte. Geschrieben von Christian Bergmann Ist es die alleinstehende Oma Meyer und der einzige Einsatz wird dann vielleicht auch mal etwas mehr gemacht. Aber sicherlich kommt dort auch kein Wassersauger zum Einsatz. Haben wir auch nicht auf den Fahrzeugen verlastet. Könnte das eine Ausnahme sein, aber ist auch kein Grund, und wenn muss es ja nicht jeder wissen :-) Geschrieben von Christian Bergmann Aber sicherlich kommt dort auch kein Wassersauger zum Einsatz. Haben wir auch nicht auf den Fahrzeugen verlastet. Habe mich schon immer gefragt was daran so besonders ist, das die auf einem LF/ TLF verlastet sein müssen? Nochmal was anderes zum Thema, auch wenn das Wasser nicht mehr steigt, kann der Schaden zunehmen, da die dort gelagerten Sachen die feuchtigkeit ebenfalls aufnehmen können, sei es das der Pappkarton weiter durchweicht und das Wasser nach oben transportiert oder wie auch immer. Die Problematiki bleibt, richtig formulieren und definieren ist schwer, entweder argumentiert man so, das man dann auch alles Keller pumpen muss, oder das dies keine Aufgabe der Feuerwehr ist, dann bleibt wieder die Frage, warum ist die Tauchpumpe eine Standardbeladung von Löschfahrzeugen (zumindest LF 8/6, LF 10/6, LF 16/12, (H)LF 20/16). Mit freundlichen Grüßen Thobias Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen. Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de | ||||
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