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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8G., Erfurt / Thüringen | 406331 | ||
Datum | 31.05.2007 17:48 MSG-Nr: [ 406331 ] | 10689 x gelesen | ||
Im Zweifelsfall: Fahrtenbuch (dienstlich), und wenn du unbedingt LF/RTW fahren willst machste das bestimmt freiwillig auch bei Privatfahrten :D. Mache ich derzeit mit unseren neuen LF-Maschinisten (21 und 23). Derzeit nur einzelne Übungsfahrten mit erfahrenem Ma. Der sagt mir dann, ok, der kann jetzt langsam mal zu ner Ausbildung o.ä. fahren oder der braucht noch ne Weile. MkG Tom -Meine Meinung- | ||||
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