Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | GW-Z in Niedersachsen | 31 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 405866 |
Datum | 29.05.2007 19:31 MSG-Nr: [ 405866 ] | 8328 x gelesen |
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Für mich hat es den Anschein, als ob die aktuelle Mindeststärkeverordnung versucht, das was bisher drinstand
(Grundausstattung: TSF,
Stützpunkt LF 8 und TLF 8/18 oder GW-Z,
Schwerpunkt LF 16, TLF 16/25 und DLK 23-12 oder SW 2000 oder RW 2) so geschickt zu umschreiben, dass hinterher
a) jeder ahnt, was gemeint sein könnte
b) jeder das kaufen kann, was er bisher gekauft hat
a) und b) führen natürlich in der Konsequenz zu
c) jeder kauft, was er will
Geschrieben von Thorben GruhlGibt's irgendwo Richtlinien zur Abnahme der Fahrzeuge, die eine Bindung an die DIN-Normen hergeben? Hat man die Abnahmen ganz eingestellt? Oder entscheidet jetzt der Prüfer aus dem Bauch heraus, was okay ist und was nicht?
Die Abnahmen gibt es noch und es gibt sicherlich auch Richtlinen für die Abnahme. Allerdings wird bei der Abnahme ja eher auf die technische Seite des Fahrzeuges geachtet.
Ob das okay ist, was du kaufst, wird eher die zuständige Aufsichtsbehörde, also der LK, überprüfen.
Von seiten dieser Behörde kommt ja in der Regel auch die Bezuschussung. Ist also wohl eher vom Verhältnis auf unterer Ebene bestimmt, was okay ist und was nicht.
Grüße
Micha
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