Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | GW-Z in Niedersachsen | 31 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 405846 |
Datum | 29.05.2007 18:27 MSG-Nr: [ 405846 ] | 8433 x gelesen |
Landesfeuerwehrschule
As Far As I Know - Soweit ich weiß
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Moin,
Geschrieben von Jago Hexel
1) die Technische Weisung zur Beschaffung dieser Fahrzeuge noch Bestand hat
Frag mal die LFS oder das Ministerium, wahrscheinlich werden's die nichtmal eindeutrig beantworten können. Eigentlich sollten die TW's zurückgezogen werden, das geschah AFAIK dann aber nicht so schnell, wie es angekündigt wurde. Da passierte mit den TWs erstmal nix und man hat sich die neue MindStVO gebastelt, die den TWs die Notwendigkeit nimmt, da einfach nirgends mehr eine Normeinhaltung von irgendwas dort gefordert wird. Ist der Begriff RW in der MindStVO gleichbedeutend mit dem RW (neu) nach DIN 14xxx? Oder irgendein Fahrzeug aus der Norm-RW-Familie? Wenn ja, fällt auch der GW-Z darunter? Oder kann ich einen Bollerwagen vom örtlichen Baumarkt mit 'nem Wagenheber beladen und die beiden Buchstaben draufpinseln?
Geschrieben von Jago Hexel2) ob es Ortswehren gibt, bei denen eine Ersatzbeschaffung ansteht, und wenn ja, was für ein Fahrzeug dann geplant ist.
Der GW-Z Steyerberg ist AFAIK abgängig. Ob da irgendwas ersetzt wird - kA.
...Thomas?
Geschrieben von Jago HexelDie Feuerwehr Braunlage z.B. hat vor ein paar Jahren als Ersatz für ein TLF16/25 und einen GW-Z ein
HTLF beschafft.
Wozu auch immer...
Dann doch besser so:
http://www.ff-bruchhausen-vilsen.de/Bruchhausen-Vilsen/fahrzeug/rw/ffbv_rw.htm
(okay, die HDL 250 ist über...)
Gruß,
Thorben
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