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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 405661 | ||
| Datum | 29.05.2007 02:32 MSG-Nr: [ 405661 ] | 100917 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk Schäfer Das ohne Sondersignal fahrende NEF wird ja wohl nicht mit 30 innerorts bzw. 70 außerorts "rumzuckeln", sondern sich eben wie ein normales Fahrzeug zum KH bewegen und wenige Minuten später ankommen. Der NA übergibt den Patienten, wäscht sich, steigt um und ist wieder verfügbar. Das gilt vielleicht für Einsätze innerhalb kleiner Städte. Für den ländlichen Bereich (größere Entfernung zur Zielklinik) und für die Großstadt (hohes Verkehrsaufkommen insbesondere in der "rush hour") trifft es aber überhaupt nicht zu. Da dauert es ohne SoSi erheblich länger. Außerdem ist der m.E. wichtigste, von U.Cimolino beschriebene Punkt (er hat begründet warum er das so sieht), das RTW und NEF im Einsatz eine untrennbare Einheit bilden, und eben wenn der Patientenzustand es erfordert auch gemeinsam eine Alarmfahrt zur Zielklinik durchführen. Geschrieben von Dirk Schäfer Und "Straße räumen"? Das ist ja wieder was anderes, grundsätzlich geht es erstmal um eine Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten durch das NEF, ob nun vor oder hinter dem RTW. Das "Straße räumen" als alleiniger Grund hierfür wäre auch sicher nicht gerechtfertigt. Gruß Jago Gruß Jago | ||||
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