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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
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Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW405218
Datum26.05.2007 12:47      MSG-Nr: [ 405218 ]101172 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Hi @all

    Geschrieben von Sven TönnemannIch würde hier auch nicht zwingend von grober Fahrlässigkeit sprechen, zumal ich in Ihrem Text auch keine Begründung für dieses Maß an Verschulden erkennen kann. Wie gesagt gibt es ein Verbot für Rückfahrten vom Einsatz, die Fahrt mit Patient im RTW ist aber noch innerhalb des Einsatzes.


    Die Frage ist doch, darf das NEF auch mit Blauhorn zurück fahren. Der Rückweg von der E-Stelle/Ort wo der Pat. abgeholt wurde zum KH/Rett.-Wache ist doch die klassische Rückfahrt, denn der Pat. ist ja im RTW.

    Geschrieben von Sven TönnemannUm zeitnah auf Komplikationen reagieren zu können, muss er jederzeit auf das Material und das Personal im NEF zurückgreifen können. Ein umladen der Fahrzeugbeladung während des Einsatzes ist dem Patienten und dem Personal nicht zumutbar.

    Volle Zustimmung, wenn der RTW nicht die Mittel zur Verfügung hat, aber ist das Stand der Dinge? Meist/oft ist die Ausstattung doch redundant.


    Grüße aus dem schönen Bergischen Land

    Markus

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