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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 405218 | ||
| Datum | 26.05.2007 12:47 MSG-Nr: [ 405218 ] | 101172 x gelesen | ||
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Hi @all Geschrieben von Sven Tönnemann Ich würde hier auch nicht zwingend von grober Fahrlässigkeit sprechen, zumal ich in Ihrem Text auch keine Begründung für dieses Maß an Verschulden erkennen kann. Wie gesagt gibt es ein Verbot für Rückfahrten vom Einsatz, die Fahrt mit Patient im RTW ist aber noch innerhalb des Einsatzes. Die Frage ist doch, darf das NEF auch mit Blauhorn zurück fahren. Der Rückweg von der E-Stelle/Ort wo der Pat. abgeholt wurde zum KH/Rett.-Wache ist doch die klassische Rückfahrt, denn der Pat. ist ja im RTW. Geschrieben von Sven Tönnemann Um zeitnah auf Komplikationen reagieren zu können, muss er jederzeit auf das Material und das Personal im NEF zurückgreifen können. Ein umladen der Fahrzeugbeladung während des Einsatzes ist dem Patienten und dem Personal nicht zumutbar. Volle Zustimmung, wenn der RTW nicht die Mittel zur Verfügung hat, aber ist das Stand der Dinge? Meist/oft ist die Ausstattung doch redundant. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | ||||
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