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Straßenverkehrsordnung
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW404888
Datum25.05.2007 10:18      MSG-Nr: [ 404888 ]101205 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Ist bei § 35 Abs. 5a StVO ausnahmsweise mal nicht tragisch, weil die Voraussetzungen die gleichen sind wie bei § 38 StVO.
    Diskutieren könnte man, ob Rettungswagen der Feuerwehr als Fahrzeug des Rettungsdienstes oder als Feuerwehr fahren. ;-)

    Gruß
    Sven



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