| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rechtliche Frage zu §38 StVO - 'Gefahr für die öffentl. Sicherheit...' | 9 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 404297 | ||
| Datum | 22.05.2007 21:39 MSG-Nr: [ 404297 ] | 5365 x gelesen | ||
Servus Frank! Geschrieben von Frank Schweizer Danach umfaßt der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen = Individualrechtsgüter Geschrieben von Frank Schweizer sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, = Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen Geschrieben von Frank Schweizer wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht. = Verstoß gegen die Rechtsordnungen Die drei Merker haben mich gut durchs Examen gebracht, wobei die Definition des BGH wohl die Quelle sein dürften! so long ;-) Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|