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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | PSA bei priv. Unfallen | 38 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 404082 | ||
Datum | 21.05.2007 23:40 MSG-Nr: [ 404082 ] | 13918 x gelesen | ||
N'abend Geschrieben von Sebastian Böhm Aber für dich eine gute 2. oh danke. Dann kann ich ja jetzt beruhigt schlafen gehen ;-) Geschrieben von Sebastian Böhm Können wir dazu vielleicht einmal einen Artikel "Garantenstellung" für den FAQ erarbeiten? würd ich mir trotz der guten Note oben nicht zutrauen - einen Reihe interssanter Abhandlungen zum Thema findet sich in einschlägigen Fachbüchern oder durch einfaches googlen im Netz. Allen gemein ist, dass da nicht jeder mit den anderen einer Meinung ist. Da behauptet der eine, dass die Garantenstellung aus den entsprechenden "Säulen" begründet werden kann (Gesetz, Vertrag, Sicherungspflicht), der andere sieht bereits in der Anbringung eines "Rettungssanitäter"-Patches am Auto den Eintritt in die Garantenstellung gebeben, der andere negiert diese für "Privatleute" grundsätzlich, der übernächste verweist auf die niedrigere Zumutbarkeitsschwelle nach 323 StGB, wieder andere sehen den Eintritt in die Garantenstellung beim privat vor ort kommenden RA als etwas freiwilliges, das er machen kann in dem er sich als "Fachmann" vorstellt - und ich persönlich halte vieles davon für Blödsinn. Aber letztlich entscheiden was richtig und falsch ist kann ich nicht. Zumal es meines Wissens keine Urteile in diesre Richtung gibt und die Frage doch sehr speziell ist... Gruß und eine ruhige Nacht, otti | ||||
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