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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | PSA bei priv. Unfallen | 38 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz | 404044 | ||
Datum | 21.05.2007 21:34 MSG-Nr: [ 404044 ] | 13929 x gelesen | ||
Hallo! Naja, ich denke, dass eine Krankenschwester (kein RS/RA), die an einen VU kommt und NICHT hilft und dann noch später wegen der unterlassenen Hilfe ein Verfahren bekommt schlechter dran sein wird, als ein "Normalbürger". Genauso halte ich es auch für die (auch außerdienstliche) Pflicht jedes FA bei einem Unfall, dessen er Zeuge wurde oder zu dem er dazukommt, Hilfe zu leisten, sei es in der ersten Hilfe oder in der Absicherung mit Privatfahrzeug-Bordmitteln. Ich kann mir aber auch eigentlich keinen FA vorstellen, der dieser Pflicht nicht nachkommen wird. Bei der medizinischen Hilfe kann man bei der ersten Hilfe ja nichts falsch machen, ob man jetzt den Thorak komprimiert, obwohl das Herz noch schlägt, iss egal. Wenn der Pat. nicht mehr "schnauft", bleibt es eh in den nächsten Minuten stehen. Alles was über die BLS-Laienhelfermaßnahmen hinausgeht, muss/soll man seinem Ausbildungsstand entsprechend anwenden, hier kann man dann doch was falsch machen, wenn man RS spielen will und ohne jegliche Ausbildung z.B. eine Nackenstütze (Stiffneck) anlegt und dem Pat. durch unsachgemäßen Gebrauch derselben einen hohen Querschnitt verpasst. Ob und wo diese Garantenstellung irgendwo (möglichst mit Fallbeispielen) geschrieben steht, würde mich auch interessieren, Google war nicht mein Freund. viele Grüße, Sebastian | ||||
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