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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | PSA bei priv. Unfallen | 38 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 403991 | |||
Datum | 21.05.2007 19:45 MSG-Nr: [ 403991 ] | 14077 x gelesen | |||
Wenn ich als Privatmann an einem Verkehrsunfall kommen, als Ersthelfer z.B. darf ich dann meine Einsatzjacke und Helm anziehen bzw. aufsetzen? Habe sie meisten im Auto liegen. Wenn die Jacke dir eine entsprechende objektive Sicherheit bietet sehe ich da im Grunde kein Problem. Ob es für den Helm eine Notwendigkeit gibt, mag ich jedoch bezweifeln... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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