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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerschutzabgabe | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 401511 | ||
Datum | 05.05.2007 00:43 MSG-Nr: [ 401511 ] | 5081 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Nein, sondern weil sie als parafiskalische Abgabe an sich schon unzulässig ist. Es gab zwei Urteile. Eines vom EuGH, der die Beschränkung der Dienstpflicht (und die sich daraus ableitende Abgabepflicht) nur auf Männer als Verstöß gegen die europ. Menschenrechtskonvention beurteilt hat. Das war 1994. Das BVerfG hat dann 1995 das selbe festgestellt (das wäre ja weiter nicht problematisch gewesen, weil dann hätte man einfach auch bei Frauen die Kohle kassiert...). Und es hat zusätzlich die von Dir genannte Feststellung bezüglich der Zulässigkeit im Hinblick auf die Unzulässigkeit von Sonderabgaben getroffen. Deshalb zahlen heute weder Männer noch Frauen. Als Ergebnis davon wurde i.d.R. die Grundsteuer angehoben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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