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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerschutzabgabe | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 401349 | |||
Datum | 04.05.2007 15:31 MSG-Nr: [ 401349 ] | 5286 x gelesen | |||
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Feuerwehrabgabe bereits 1995 für unzulässig erklärt. AFAIK aber nur, weil sie damals ausschließlich die männliche Bevölkerung betraf. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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