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As Far As I Know - Soweit ich weiß
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerschutzabgabe8 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen401349
Datum04.05.2007 15:31      MSG-Nr: [ 401349 ]5286 x gelesen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Feuerwehrabgabe bereits 1995 für unzulässig erklärt.

AFAIK aber nur, weil sie damals ausschließlich die männliche Bevölkerung betraf.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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