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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
Sondersignal
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen399234
Datum23.04.2007 17:46      MSG-Nr: [ 399234 ]101302 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Christoph KosianAber das steht doch jetzt nicht im Sinnzusammenhang mit der eigentlich Problematik, oder wie war die Frage gemeint?

    Es war nur der Hinweis, dass der RTW im Zweifel länger am KH gebunden ist oder sich ggf. auf der Wache wieder aufrüsten muss, was ihn als Behelfs-NEF eher wenig nutzbar macht.

    Ich bin jedenfalls klarer Verfechter der NEF-Begleitung mit SoSi und wir kriegen das juristisch (mit den hier schon genannten Argumenten) auch ganz gut hin.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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