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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Beleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung | 12 Beiträge | ||
Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 399120 | ||
Datum | 23.04.2007 10:52 MSG-Nr: [ 399120 ] | 13477 x gelesen | ||
In der relativ neuen FwDV 3 und in der aktuellen FwDV 1 finden wir wieder als Plichtausrüstung ein Beleuchtungsgerät welches bei einigen Einsätzen / Ausbildungsübungen in meinen Augen hinderlich und sinnlos ist (Waldbodenbrand am Tage nur als ein Beispiel). Könnte man eine Helmlampe auch als Beleuchtungsgerät gemäß FwDV vertreten? MkG Georg Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | ||||
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