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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 399021 | ||
| Datum | 22.04.2007 21:06 MSG-Nr: [ 399021 ] | 11259 x gelesen | ||
Geschrieben von Carmen Fuchs Nein, in der FwVO geht es um Führungskräfte nicht die Einsatzleitung, die hat nur der WL oder sein Stv. wenn es nicht anders in einer ANweisung der Gemeinde geregelt ist.Wenn nächstes mal bei euch ein Mülleimer brennt, dann ruf mal den WL zur Einsatzstelle, sonst habt ihr anscheinend ja keinen Einsatzleiter (oder wo ist das Problem?). ;-) Gruß Thomas | ||||
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