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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Durchführungsanweisungen LSP | 34 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 398048 | ||
| Datum | 17.04.2007 20:20 MSG-Nr: [ 398048 ] | 9192 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Bernhard Deimann Nachdem m.W. die FwDV 3 in allen Bundesländern Gültikeit hat (?) wird wohl 2007 beim Part Löschangríff nur noch nach dieser Vorschrift verfahren werden. Im "Lauffeuer" hat man auch schon eine Möglichkeit zur Durchführung des Löschangriffes abgedruckt. Zwischenzeitlich wurde eine überarbeitete Fassung des "Löschangriffs" von der DJF veröffentlicht. -> " Löschangriff offenes Gewässer"". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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