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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Recht auf Ausbildung | 12 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 397424 | ||
Datum | 14.04.2007 16:43 MSG-Nr: [ 397424 ] | 5470 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Bei uns entscheidet der Ausschuss in Absprache mit dem Kommandanten über deren Besetzung. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ist es in BaWü nicht so, dass der KDT seine Unterführer (also Führungskräfte) bestimmt? Der Ausschuss hat hier eigentlich nur eine beratende Funktion (mal vom Vorgehen der Orte abgesehen, in denen das üblicherweise über den Ausschuss läuft[war bei uns auch so]) Geschrieben von Jürgen Ringhofer Du hast ein Recht auf die Grundausbildung! im Prinzip sehe ich das auch so. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung! Optimist; Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet! Heinz Rühmann ICQ 494000336 | ||||
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