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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | med. Sauerstoff - Wartung und Fristen | 20 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 397007 | ||
| Datum | 12.04.2007 22:35 MSG-Nr: [ 397007 ] | 12663 x gelesen | ||
Geschrieben von Holger Maiwald Die Sauerstoffarmatur (Druckminderer, etc.) müssen über eine Gültige STK verfügen (2 Jahres Frist) dies ergibt sich aus der Betreiberverordnug für Medizinische Geräte. Das stimmt so nicht. Für Druckminderer ist nach § 6 nur eine STK vorgeschrieben, wenn der Hersteller diese ebenfalls in seiner Gebrauchsanleitung vorschreibt. Die Wartungsintervalle lassen sich schon mal nicht aus dem Anhang 1 der RL 93/42 EWG ableiten, weil ein Druckminderer da gar nicht auftaucht. Weinmann gibt z.B. für den Oxiway Druckminderer eine Wartungsfrist von 4 Jahren an. Geschrieben von Holger Maiwald in die Armatur laut MPG eingewiesen sein. Es ist zwar richtig, wenn du schreibst, das das Personal nach MPG eingewiesen sein muss. Die MPBetreibV sagt über das Betreiben von Medizinprodukten nur, dass das Personal über die nötige Ausbildung, Sachkenntnis oder Erfahrung verfügen muss. Die kann ich ja auch ohne spezielle Einweisung auf einen Druckminderer haben. Für Medizinprodukte nach Anlage 1 (z.B. EKG/Defi, Beatmungsgerät) sieht das ganze so aus, dass eine spezielle Einweisung zu erfolgen hat, diese muss im Gerätebuch dokumentiert werden. | ||||
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