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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | med. Sauerstoff - Wartung und Fristen | 20 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 395423 | ||
| Datum | 04.04.2007 23:02 MSG-Nr: [ 395423 ] | 12341 x gelesen | ||
Geschrieben von Holger Maiwald Du laut Gesetz zum Betrieb mindestens einen zum MPG Beauftragten machen lassen. +"muss"? Er muss ggf. einen MPG-Beauftragten ernennen. Das kann aber weiß jemand sein der auch nicht zwingend seiner oder überhaujpt der Feuerwehr angehören muss. Er wird zwar in die Geräte im Zeitraum seiner Ausbildung eingewiesen, jedoch muss diese Einweisung jährlich wiederholt werden. Zum einen: Die Ausbildung ist unabhängig von dem Eingewiesen werden. Eingewiesen wird, wer damit arbeitet. i.d.R. wird während der Ausbildung auf die Geräte eingewiesen, die während der Ausbildung verwendet werden. Wo steht, dass diese Einweisung jährlich wiederholt werden muss? Das höre ich öfter, aber noch niemand konnte mir sagen wo es steht. Geschrieben von Holger Maiwald Jedoch find ich es persönlich quatsch für "nur" eine Sauerstoffflasche mit Druckminderer diesen Aufwand zu verfolgen, daher nutzt doch einfach die Grauzone aus dieses Gerät bei eurem örtlichen RD zu "leihen" und euer Personal da auch einweisen zu lassen. Die Frage ist ja erstmal, ob der Druckminderer überhaupt eine extra Einweisung nach MPG bzw. MedBetrV oder evtl noch nach MedGV erforderlich ist. WElcher Klasse nach MPG Gehört denn der Druckminderer deiner Meinung nach an? | ||||
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