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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Urteile im Unfall-Prozess von Wolmistedt gesprochen | 23 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 393207 | ||
| Datum | 26.03.2007 16:50 MSG-Nr: [ 393207 ] | 16918 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thomas Zinken
warum auch? Hat sie sich Gedanken um ihre jetzt toten Kameraden gemacht als sie mit -laut Gutachten- 58 -76 km/h über eine Kreuzung fuhr? Um ehrlich zu sein, finde ich es schändlich, dass die Fahrerin des PKW zu einer augenscheinlich höheren Strafe verurteilt worden ist, denn ich möchte behaupten, dass die "Kameradin" eindeutig mit ihrer Fahrerweise gegen §1 (2) StVO verstoßen hat und das sogar bei einer Geschwindigkeit, die zu einem Verwarnungsgeld geführt hätte, selbst wenn sie Vorfahrt gehabt hätte. Ich finde dieses Urteil sehr unvorteilhaft für alle Feuerwehren, denn bisher hat sich in die Köpfe gut einmeißeln lassen, wenn du mit Blaulich und Martinhorn einen Unfall baust, dann hast du Schuld. Dieses Urteil sagt, wenn du mit Blaulicht und Martinhorn und überhöhter Geschwindigkeit ohne eigentlich vorfahrtsberechtigt zu sein einen Unfall baust und dabei einige deiner mitfahrenden Kameraden sterben, dann hat der Unfallgegner mehr Schuld. Ich hoffe, dass die Fahrerin des PKWs in Revision geht! Sebastian | ||||
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