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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements4 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz392636
Datum23.03.2007 12:10      MSG-Nr: [ 392636 ]3805 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Frank RecktenwaldJa.

Nein, es war nie beabsichtigt HiOrgs in dieses Gesetzt einzubinden. Bitte den Text genau lesen:

>>die im Kalenderjahr regelmäßig und mit einem
durchschnittlichen Aufwand von mindestens 20 Zeitstunden monatlich im Dienst oder
im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer
unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung freiwillig
unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind (§ 53 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung)
<<

Man beachte auch die Wörter "freiwillig" und "unentgeldlich". Würde man dieses Gesetz auf die Feuerwehren anwenden, würden die Pflichtfeuerwehren rausfallen. Auch soll es ja Feuerwehren geben, die ihren Angehörigen eine gewisse Aufwandsentschädigung pro Einsatz- und/oder Übungsstunde gewähren.
Auch bei den 20 Stunden pro Monat hätte ich Bauchschmerzen. Hier müsste es Zwangsläufig zu "ungerechtigkeiten" kommen; denn was ist wenn ich trotz allem und nur mit viel Mühe auf 18 Stunden kommen?

Du siehst, viel Raum um die Einbindung von HiOrgs in eine solches Gesetz zu zerreden, schlechtzureden oder irgendwelche Fallstricke zu finden. Ich glaube genau aus diesem Grund hat man die HiOrgs nicht berücksichtigt obwohl ich persönlich eine Steuererleichterung von Angehörige von HiOrgs begrüßen würde.

Aber speziell Feuerwehr ist nun mal leider wieder Ländersache. Ob sich der Bund da........

Gruß vom Berg

Jakob


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