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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements | 4 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 392636 | ||
Datum | 23.03.2007 12:10 MSG-Nr: [ 392636 ] | 3805 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Frank Recktenwald Ja. Nein, es war nie beabsichtigt HiOrgs in dieses Gesetzt einzubinden. Bitte den Text genau lesen: >>die im Kalenderjahr regelmäßig und mit einem durchschnittlichen Aufwand von mindestens 20 Zeitstunden monatlich im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung freiwillig unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) << Man beachte auch die Wörter "freiwillig" und "unentgeldlich". Würde man dieses Gesetz auf die Feuerwehren anwenden, würden die Pflichtfeuerwehren rausfallen. Auch soll es ja Feuerwehren geben, die ihren Angehörigen eine gewisse Aufwandsentschädigung pro Einsatz- und/oder Übungsstunde gewähren. Auch bei den 20 Stunden pro Monat hätte ich Bauchschmerzen. Hier müsste es Zwangsläufig zu "ungerechtigkeiten" kommen; denn was ist wenn ich trotz allem und nur mit viel Mühe auf 18 Stunden kommen? Du siehst, viel Raum um die Einbindung von HiOrgs in eine solches Gesetz zu zerreden, schlechtzureden oder irgendwelche Fallstricke zu finden. Ich glaube genau aus diesem Grund hat man die HiOrgs nicht berücksichtigt obwohl ich persönlich eine Steuererleichterung von Angehörige von HiOrgs begrüßen würde. Aber speziell Feuerwehr ist nun mal leider wieder Ländersache. Ob sich der Bund da........ Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | ||||
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