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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sonderrecht und StVO | 31 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 G.8, Ahnatal / Hessen | 391809 | ||
| Datum | 18.03.2007 17:11 MSG-Nr: [ 391809 ] | 13003 x gelesen | ||
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Das sehe ich ein bisschen anderes: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) JEDER Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Soweit ich weiß sind (Feuerwehr-)Fahrzeuge die mit eingeschaltetem blauen Blinklich und Signalhorn auch Verkehrsteilnehmer! Und wie verhält sich der Fahrer (Maschinist) eines solchen Fahrzeugs wenn er wie zuvor beschrieben auf einer zweispurigen Sraße unterwegs ist, rechts und links stehen parkende und an die Seite gefahrenen Fahrzeuge UND von vorne kommt ihm ein gleich großes Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulich und Signalhorn entgegen. Und was passiert jetzt???????? | ||||
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