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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSonderrecht und StVO31 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen390575
Datum11.03.2007 01:59      MSG-Nr: [ 390575 ]12975 x gelesen
Infos:
  • 09.03.07 Literatur Rechtsgrundlagen & Fahrpraxis

  • Geschrieben von Christian FischerDas ist vergleichsweise einfach. Fahre so, daß keinem etwas passiert.
    Suuuper, da der Spruch so häufig vorkommt sollten wir einfach versuchen ihm generelle Gültigkeit zu verschaffen:
    Lasst Ihn uns in die StVO schreiben (lassen), als einzigen Paragraphen, und wir hätten keine Unfälle mehr!
    Passt auch, in abgewandelter Form, in die FWDv' en und UVV'en. Würde einen Haufen Papier ersetzen, und wir hätten auch da keine Unfälle mehr!
    Zumindest keine die von Unfallkassen oder Trägern bezahlt werden müssten, da irgendwer ja gegen DIESE Vorschrift verstoßen haben muß.
    Wieviele SoRe Unfälle mit anschließender Verurteilung des Fahrers können wir uns noch leisten? Oder vielleicht doch mehr in die Tiefe gehen, bei der Ausbildung, als zu sagen:

    Geschrieben von Christian FischerFahre so, daß keinem etwas passiert.
    ??


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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