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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSonderrecht und StVO31 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg390445
Datum09.03.2007 20:39      MSG-Nr: [ 390445 ]12782 x gelesen
Infos:
  • 09.03.07 Literatur Rechtsgrundlagen & Fahrpraxis

  • Geschrieben von Katja Midunskya) seine Aussage seinem eigenen Urteil von damals widerspricht, da ging es nämlich aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung um eine ordentliche Geldbuße, Punkte und Fahrverbot


    Kommt darauf an, wie der Dozent "schwereres" definiert.
    Wenn damit gemeint ist, daß Straftatbestände wie Straßeverkehrsgefährdung, KV-Delikte,... nicht durch die Sonderechte nach §35 Abs. 1 StVO gedeckt sind, dann ist das verständlich.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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