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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMV-Radikalenerlaß: Auch für die Feuerwehr36 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz389058
Datum01.03.2007 20:49      MSG-Nr: [ 389058 ]10781 x gelesen
Infos:
  • 01.03.07 Rücknahme der Ernennung zum Ehrenbeamten als Kreiswehrführer
  • 01.03.07 Nazispruch verhindert Feuerwehrbeförderung
  • 01.03.07 Nazispruch verhindert Feuerwehrbeförderung

  • Hallo!

    Ich frage mich so langsam ob man in Deutschland immer mehr den Verstand verliert.

    Was soll denn bitte diese Gesinnungsschnüffelei, woher kommt die Angst? Was bitte soll das ganze?

    Wenn jemand in ein öffentliches Amt will, keiner verbotenen Partei angehört, alle staatsbürgelichen Ehrenrechte hat, ist es nicht nur absolut undemokratisch sondern auch verlogen ihm dann diese Möglichkeit zu verbauen.

    Ich darf einmal kurz zitieren:

    Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

    Artikel 4
    [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    Artikel 5
    [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Ob man da auch mit dem AGG argumentieren kann, lass ich mal aussen vor. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ? umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt ?ist ein deutsches Bundesgesetz, das es zum Ziel hat, ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

    Kurz gesagt, ich halte solche Fragebögen für absoluten Blödsinn und Geldverschwendung. Wenn eine "Gruppierung" bestimmte Organisationen unterwandern will, wird diese "Gruppierung" doch nicht so blöd sein und sich selbst verraten.
    Um das ganze effektiv zu gestalten müsste man den in Frage kommenden Personenkreis nach dem SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) überprüfen. Viel Spass!

    Klar, man sollte rechte und linke Spinner und Radikale aus bestimmten Positionen fernhalten. Aber ob man das mit solchen Mitteln erreicht?

    So lange eine Partei nicht als verfassungsfeindlich eingestuft und verboten wurde, gibt es keinerlei Rechtfertigung deren Mitglieder aus öffentlichen Ämter auszuschließen oder den Zugang zu diesem Ämter dem genannten Personenkreis zu verwähren! (auch wenn es mir bei so einige Typen Bauchschmerzen bereiten würde)

    Ich bin da mal auf Urteile der entsprechenden Gerichte gespannt wenn geklagt wird. Noch leben wir ja in einer Demokratie, auch wenn dies einige bedauern.

    Und was soll bitte die Hatz auf ehemalige Mitarbeiter des MfS? Die Menschen haben als Bürger der DDR wohl ihre Pflicht erfüllt. Warum "prügelt" man dann nicht auch auf Beamte des BND bzw. des Verfassungsschutzes ein. Ich meine gleiches Recht für alle.

    Erst denken und dann ausgrenzen!

    Gruß vom Berg

    Jockel


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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