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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMV-Radikalenerlaß: Auch für die Feuerwehr36 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg389015
Datum01.03.2007 16:53      MSG-Nr: [ 389015 ]10667 x gelesen
Infos:
  • 01.03.07 Rücknahme der Ernennung zum Ehrenbeamten als Kreiswehrführer
  • 01.03.07 Nazispruch verhindert Feuerwehrbeförderung
  • 01.03.07 Nazispruch verhindert Feuerwehrbeförderung

  • Geschrieben von Jan-H. LüneEr war der Meinung das sich Angehöriger einer Feuerwehr politisch neutral verhalten zu haben.
    Das würde aber auch heißen das wir nicht wählen gehen dürfen!?! Oder ?


    das heist es nicht!
    Das eine ist Privat sache das ander Dienstsache!
    Z.B. darf eine Gewerkschaft sich nicht Politisch betätigen oder meinungen Unterstützen, jedoch Wählen die Mitglieder auch!

    Was gemeint ist, ist das keine Unterstützung für Personen und Parteien in Vertretung einer Feuerwehr gemacht werden soll/darf. Also nicht in Uniform auf dem Rednerpult die Kandidaten unterstützen oder Wahlplackate am Feuerwehrfahrzeug durch die Gegend fahren :-)
    Was man privat, ohne bezug zur Feuerwehr macht ist die eigene Sache.


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter


    ICQ 494000336

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