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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | MV-Radikalenerlaß: Auch für die Feuerwehr | 36 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / | 389005 | ||
| Datum | 01.03.2007 16:18 MSG-Nr: [ 389005 ] | 10936 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ingo Horn Ja, natürlich. Wer bei uns die FF eintritt, darf erstmal vorm Bgm antreten und den Amtseid ablegen... Andere Länder, andere Sitten :-) Hätte mich eben gewundert. Geschrieben von Ingo Horn Nein, wenn Du richtig gelesen hättest, hättest Du "Amtseinführung" gelesen ;) Ich bin stv. Wehrführer und in dieser Funktion als Ehrenbeamter vereidigt. Hab ich auch- nur wa da meine Formulierung mit der FF schon raus. Hätte trotzdem gefragt- die Sache mit dem Ehrenbeamten klärt dies jetzt zwar auf, obgleich mir diese Praktik völlig neu ist. MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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