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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEhrenwache bei verstorbenen Kollegen24 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW388848
Datum28.02.2007 17:45      MSG-Nr: [ 388848 ]15158 x gelesen

Der Verantwortliche von euch sollte sich mal an den zuständigen Kreisbrandmeister wenden. Gerade für solche Fälle gibt es m. W. Regelwerke für die ordnungsgemäße Durchführung. Sollte es da nichts geben, dann würde ich auf die Vorschriften der Polizei zurückgreifen. Da dürfte euch die nächste Polizeidirektion weiterhelfen können.

horrido

Jürgen


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