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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 388751 | ||
Datum | 28.02.2007 07:16 MSG-Nr: [ 388751 ] | 21365 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Rütters Ist das so OK oder fährt das Auto ggf. jahrelang ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend? ... wie schon gestern geschrieben: wo steht das ? Ich kann aus § 52 StVZO (und da ist die Ausstattung mit Blaulicht geregelt) keinen Bezug zu einem notwendigen Fzg-Schein-Eintrag (Typschlüssel o.ä.) für Fahrzeuge der Feuerwehr erkennen. Gruss Gerhard | ||||
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