News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen388723
Datum27.02.2007 22:34      MSG-Nr: [ 388723 ]21332 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Sven TönnemannDie Feuerwehr ist nicht dazu berechtigt. Entscheidend ist dafür die StVZO: Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten sind auch nicht nach § 70 Abs. 4 StVZO erlaubt.

... wobei sich die Frage stellt wann ein von der Feuerwehr eingesetztes Fahrzeug ein
"Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug der Feuerwehren" gemäß § 52 (3) Punkt 2 der StVZO ist - weil dann darf sie es schon deshalb ...
Im Gegensatz zu Punkt 3 und 4 steht hier nämlich kein Bezug zum Fahrzeugschein, so dass ggf. die reine faktische Verwendung als ein solches Fzg. ausreichen könnte.

Gruss
Gerhard



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.116


Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt