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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLohnausfall bei Studenten55 Beiträge
AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW388689
Datum27.02.2007 19:01      MSG-Nr: [ 388689 ]16676 x gelesen

Geschrieben von Steffen FialaGrund gesetzlicher Verpflichtung erbrachten Lohnfortzahlungsleistungen zu erstatten....Ein bestehender Erstattungsanspruch des privaten Arbeitgebers geht auf die Gemeinde über
Geschrieben von Steffen Fialaden nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt

...ich meinte den Verdienstausfall. Wie willst du den als Student nachweisen? Hast du einen Arbeitgeber?
Wenn die betreffende Feuerwehr eine Art "Aufwandsentschädigung" zahlt ist das schön, aber nicht die Regel (bei uns gibts nur Erstattung von nachgewiesenem Verdienstausfall).



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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