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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Überbelegung' bei Einsatzfahrt7 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio388611
Datum27.02.2007 15:10      MSG-Nr: [ 388611 ]5025 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Michael HilbertMan darf in einem Fzg. nicht mehr Personen befördern, als eingetragene Plätze vorhanden sind, bzw. als man befördern darf (Fahrer + 8).


Das ist eindeutig in der StVo geregelt und ich bin sicher da gibt´s auch nicht´s dran zu rütteln :-)


Und wo ist das in der StVO eindeutig geregelt?
Wir hatten die Diskussion hier vor einigen Jahren bzgl. der BUND-ErKW, bei denen IIRC nur zwei Plätze eingetragen, aber vier vorhanden sind und das Ergebnis der Diskussion war, dass es nirgendwo so eindeutig steht.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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