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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 388434 | ||
Datum | 26.02.2007 17:43 MSG-Nr: [ 388434 ] | 16517 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Schmeißner Ein Führungsdienstgrad (Gruppenführer) hat vor kurzem seinen Gruppenführerlehrgang an einer staatlichen Feuerwehrschule mit Erfolg abgeschlossen. Er musste vor kurzem sein Amt als Führungsdienstgrad in der Wehr aus beruflichen und persönlichen Gründen niederlegen und beteiligt sich nur noch als "normaler Feuerwehrmann". Hallo Aber die Qualifikation Gruppenführer hat er doch immer noch, mit Bestehen des Lehrgangs an der FW-Schuleerworben. Also Ausgetreten sagst du ja ist er nicht sprich er steht mit seinem erworbenen Wissen der Gemeinde weiter zur Verfügung. Somit verstehe ich den Trubel nicht so wirklich? | ||||
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