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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrade/Beförderrungen Rheinland Pfalz | 6 Beiträge | ||
Autor | Jan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz | 388036 | ||
Datum | 24.02.2007 15:11 MSG-Nr: [ 388036 ] | 7505 x gelesen | ||
Hallo, also den Angaben der Seite würde ich nicht vertrauen. Es gibt bestimmte Regeln für Beförderungen, jedoch kann ich Dir leider auch keine Quelle nennen. Mein Kenntnisstand ist folgender: Ausbildung zum Truppmann TM1 und TM2: 2 Jahre anschließend Beförderung zum FM(SB) Nach 3 bis 5 Jahren Beförderung zum OFM Ausbildung zum Truppführer sollte nicht früher als zwei Jahre nach TM-Ausbildung stattfinden. Beförderung dadurch zum OFM auch schon mal früher. Beförderung zum HFM normalerweise nur mit TF-Lehrgang möglich. Es sollten aber auch 3-5 Jahre Abstand zum OFM sein. (Ausnahme: ältere Fw-Angehörige werden auch ohne TF-Lehrgang nach etwa 25 Jahren Dienstzeit zum HFM) Dann auch Beförderung zum Löschmeister nach weiteren 3-5 Jahren. Mit GF-Ausbildung (Vorraussetzung: TF- und Funklehrgang und 3 Jahre Abstand zum TF, besser natürlich noch mehr) ist die Beförderung zum Brandmeister zwar möglich, oft wird dann aber vorerst nur zum Löschmeister befördert (wobei manchmal der Dienstgrad HFM übersprungen wird). Eine wichtige Anmerkung bleibt noch: das was ich hier beschrieben habe, ist nur eine grobe Richtung und wird auch von einigen VG so gemacht, allerdings wird es auch oft anders gehandhabt. Beförderungen erfolgen dann zum Teil früher oder später. Leider oft deutlich früher. Ich selbst habe an unserer LFKS schon 21-22-jährige gesehen, die dort zum GF-Lehrgang waren. Normalerweise dürfte das nicht möglich sein, passiert aber immer wieder. Gruß Jan Becker | ||||
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