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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz22 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW387646
Datum22.02.2007 20:20      MSG-Nr: [ 387646 ]7120 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Bernhard DeimannBei korrekter Auslegung der UVV-Feuerwehren und der FwDV 2 darf er keinen Einsatzdienst machen.

Seh ich für die UVV Feu anders: § 18 UVV Feu sagt was zu Feuerwehranwärtern, die unter Anleitung erfahrener Kräfte eingesetzt werden dürfen.

Die FwDV 2 ist da etwas strenger.

Gruß
Sven



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