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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz | 22 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 387374 | ||
Datum | 21.02.2007 10:57 MSG-Nr: [ 387374 ] | 7243 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo Horn Es soll Wehren geben, da ist angebotene Zahl an Übungsstunden schon kleiner, als 40h... Schon klar.....kann ich mir gut vorstellen! Ist in kleineren Löschgruppen die nicht sonderlich aktiv sind, wohl eher der Regelfall. Hab gerade mal bei uns überschlagen. Bei uns sind es mehr..... Um das Thema mal weiter zu spinnen, Anwesenheitsliste führen ist ja ein muß, aber dann müßte ja auch eigentlich Beginn/Ende der Veranstaltung drauf stehen.....um nachher sagen zu können 40h erreicht ja/nein. Was ist wenn ein FA keine Truppausbildung hat? Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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