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Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Medizinproduktegesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtsgrundlagen AED24 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen386290
Datum14.02.2007 11:36      MSG-Nr: [ 386290 ]10851 x gelesen

Geschrieben von Markus HeldUm einen AED anwenden zu können, braucht man keinerlei Ausbildung (da ist gesetzlich absichtlich und zu recht nichts vorgeschrieben)!

Für den Laien, der privat unterwegs ist: Richtig.

Für alle, die so ein Gerät dienstlich anwenden: Falsch. Dazu sei die Lektüre (wie Andreas schon schrieb) von MPG & Co. empfohlen.

Geschrieben von Markus HeldDas Gerät ist so konzipiert, damit es von Laien (also jedermann) jederzeit ohne vorherige Kenntnisse bedient werden kann (deswegen hängen solche Geräte immer öfter in öffentlichen Gebäuden wie z.B. Bahnhöfen, Bädern und Flughäfen aus), einzige Voraussetzung ist die Kenntnis bzw. das Verstehen der deutschen Sprache und Bilder sehen zu können (das Gerät erklärt durch Bilder die Position der Elektroden und sagt einem per Sprachansagen, was man tun soll).

Richtig. Du vergist, dass trotz eines solchen Gerätes die EH-Ausbildung vorhanden sein muss.

Geschrieben von Markus HeldEine regelmäßige Aus- und Fortbildung ist für diese Tätigkeit sicher nicht notwendig, da das Gerät sehr übersichtlich ist.

Da sag ich einfach mal: Unsinn.

Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist es sehr wohl notwendig und sinnvoll, die Benutzer damit gründlich und am besten auch regelmäßig zu schulen. Glaub mir, ich habe das bei uns hinter mir und Du kannst mir glauben, dass es der Effektivität und der Sicherheit der Nutzer (die nicht alle eine RD-Ausbildung haben) nicht abträglich ist.

Geschrieben von Markus HeldEine Einweisung in das Gerät kann durch den Beauftragten des Herstellers erfolgen, muss beim AED aber nicht.

Das ist defintiv falsch. Das MPG gilt auch hier.

Geschrieben von Markus HeldDesweiteren sollte eine Schulung durch Fachpersonal (AED-Ausbilder) mindestens in Basisreanimation und Reanimation mit AED mindestens alle 2 Jahre (noch besser jährlich) durchgeführt werden (meines Erachtens nach derzeit kein Muss oder gesetzliche Vorgabe bei FF, dafür ist es aber im Ernstfall sehr sehr hilfreich)

Das beißt sich mit deiner obigen Aussage. Aber OK.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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