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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rechtsgrundlagen AED | 24 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW | 386264 | ||
| Datum | 14.02.2007 10:34 MSG-Nr: [ 386264 ] | 10790 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo Horn ...alle potentiellen Bedienere kommerziell unterweisen lassen muss... Hallo Ingo, Du wolltest Fakten, ich habe sie Dir geliefert. So ist es korrekt. Du wolltest keine Mutmaßungen. Habe ich nicht gebracht, stattdessen mutmaßt Du jetzt selber ;-) Wenn Dir meine Infos nicht gereicht haben, lese Dir einfach selber die MPBetreibV und das MPG durch. Du wirst sehen: Du kannst mir glauben, ich habe recht. Es GIBT keine Fortbildungspflicht nach einer einmaligen Einweisung auf ein MP-Gerät. Nicht nach MPBetreibV oder MPG. Speziell in diesem Bereich bin ich derzeit sensibel, da ich für alle Medizinprodukte unserer FRW das Medizinproduktebuch (s. §7 MPBetreibV) überarbeite und somit im vorhinein beide Gesetze ausreichend gewälzt habe... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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