News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Medizinproduktegesetz
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtsgrundlagen AED24 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW386264
Datum14.02.2007 10:34      MSG-Nr: [ 386264 ]10790 x gelesen

Geschrieben von Ingo Horn...alle potentiellen Bedienere kommerziell unterweisen lassen muss...

Hallo Ingo,

Du wolltest Fakten, ich habe sie Dir geliefert. So ist es korrekt.
Du wolltest keine Mutmaßungen. Habe ich nicht gebracht, stattdessen mutmaßt Du jetzt selber ;-)

Wenn Dir meine Infos nicht gereicht haben, lese Dir einfach selber die MPBetreibV und das MPG durch.
Du wirst sehen: Du kannst mir glauben, ich habe recht. Es GIBT keine Fortbildungspflicht nach einer einmaligen Einweisung auf ein MP-Gerät. Nicht nach MPBetreibV oder MPG.
Speziell in diesem Bereich bin ich derzeit sensibel, da ich für alle Medizinprodukte unserer FRW das Medizinproduktebuch (s. §7 MPBetreibV) überarbeite und somit im vorhinein beide Gesetze ausreichend gewälzt habe...


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.130


Rechtsgrundlagen AED - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt