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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaZeltlager - Getrennte Unterbringung25 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen385690
Datum11.02.2007 17:08      MSG-Nr: [ 385690 ]8570 x gelesen

Beim Jugendwartlehrgang wurde uns gesagt dass eine Trennung auf Grund des Jugendschutzgesetz durchgeführt werden muss.

Aha... und aufgrund welchen Teils dieses Gesetzes?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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