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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen384241
Datum02.02.2007 14:09      MSG-Nr: [ 384241 ]9328 x gelesen

Moin, moin,

also zumindest bei den BOS-Funkgeräten weiß ich, dass jeder Bürger sich so viel Geräte kaufen darf wie er will. Nur betreiben darf er sie nicht.

Hier für Sachsen ist es so, dass jedes BOS-Gerät dem Innenminister gemeldet werden muss, was übrigens auch für Funkrufzeichen gilt. D.h. wird ein Bürger mit einem betriebsbereitem BOS-Gerät erwischt und es ist auf die Institution XYZ zugelassen, dann könnte es zumindest für den dortigen Verantwortlichen eng werden. D.h. wiederum, meldet der ehemalige Betreiber der Funkanlage diese beim Innenminister ab und der neue (berechtigte?) Betreiber bei seinem an, dürfte es keine Probleme geben.

Ich selbst bin Ausbilder Sprechfunk. Wir bilden derzeit noch landkreisweit in den Gerätehäusern der Feuerwehren aus. Ich fahre also immer eine ganze Woche (die Lehrgänge finden an zwei Samstagen statt) mit einem Kofferraum voller betriebsbereiter Funkgeräte herum (div. FuG10, FuG13, FuG8...), weil ih zu faul bin, die Koffer immer drei Stockwerke hochzutragen. Was müsste man denn mit mir machen, wenn ich damit in die nächste Mausefalle fahre? Am nächsten Baum aufknüpfen?

Ich als ehemaliger "Betreiber" dieser Funkanlage würde also den Weg des geringsten Widerstandes gehen und das Gerät selbst ausbauen und ggf in den Elekronikschrott entsorgen.

Ich denke mit der SoSi-Anlage ist es einfacher. Verkaufen. Der neue Besitzer der Anlage wird sich mit den Problemen bei der Wiederzulassung herumschlagen müssen, das sollte also nicht das Problem der verkaufenden Stelle sein.

Ciao und schönes WE
mICHael



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