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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 384212 | ||
Datum | 02.02.2007 00:46 MSG-Nr: [ 384212 ] | 9292 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Keine Ahnung, ob das Inverkehrbringen von Einbruchwerkzeug strafbar ist - ich weiß nur, dass Du die Dinger nicht so ohne weiteres kaufen kannst.... Freiwillige Selbstverpflichtung, mit Gewerbeschein problemlos zu bekommen. Ich wüßte eigentlich kaum bzw. gar nix was man bei Feuerwehrs nicht verkaufen darf. Zulassung und Betrieb von z.B. SoSi oder Funk stehen auf einem anderen Papier, aber das TSF komplett nach Holland geht problemlos, entgegen aller Bedenken hier. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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