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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 384151 | ||
Datum | 01.02.2007 16:51 MSG-Nr: [ 384151 ] | 9379 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Axel Rauch Was muss vor Abgabe des Fahrzeuges demontiert werden. Demontieren muss man gar nix. Sofern das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird, liegt es am Käufer, für einen ordnungsgemäßen, den Vorschriften entsprechenden Zustand zu sorgen, wenn er es zulassen will. Insbesondere die Sondersignalanlagen und Funkgeräte, die hier gern mal genannt werden, können auch von jedermann frei erworben werden. Ein entsprechender Hinweis im Kaufvertrag, dass vor Betrieb der Funkanlage bzw. der Sondersignanlage die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind, kann aber sicherlich nicht schaden. Das Funkgerät würde ich aber sowieso mitsamt Zubehör ausbauen und getrennt verkaufen oder (je nach Alter) in einem anderen Fahrzeug weiternutzen. Gruß, Michael | ||||
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