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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 384134 | ||
Datum | 01.02.2007 15:56 MSG-Nr: [ 384134 ] | 9361 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von (einigen, aber am nachdrücklichsten von) Marcus Perschl: Natürlich die komplette SoSi-Anöage und alle BOS Einrichtungen. Nein, natürlich nicht! Jeder kann ein Feuerwehrfahrzeug mit allem drum und dran (m.E. auch mit Funkgerät, das darf dann nur nicht betrieben werden) kaufen und verkaufen (siehe z.B. auch "Fahrzeugmarkt" hier!?). Das eventuelle Problem wegen der SoSi-Anlage usw. hat letztlich derjenige, der das Kfz. Für den öffentlichen Straßenverkehr anmelden will. Und bezogen auf den konkreten Fall, Verkauf nach Holland, würde mich das übrigens noch weniger interessieren. Geschrieben von Jürgen Häfner: Nur RKL/blau und Hörner sowie Steuergerät muss raus/runter. und Ich hab letztes Jahr beim (gescheiterten) Erwerb eines MTW gesagt bekommen, der Betreiber Feuerwehr MUSS die SoSi bei nicht Berechtigten abbauen. Aussage stammt vom Gerätewart, der sich angeblich erkundigt hatte und dabei ging es um ein Fahrzeug, das 3 Monate später schon H-Kennzeichen gehabt hätte. Ja ja, hervorragend "erkundigt". Hast Du nicht selbst eine historische DL? Denn grade in Verbindung mit dem H-Kennzeichen wird ein Schuh draus: Zur Anerkennung als "kraftfahrzeughistorisches Kulturgut" muß das Fahrzeug weitgehend dem Originalzustand entsprechen - und ist ein Feuerwehrfahrzeug ohne die charakteristischen "Blaulichter" original? M.E. nicht, und nach Meinung des in meinem Fall begutachtenden TÜV-Gutachters auch nicht, weswegen er sogar noch in der entsprechenden VO heraussuchte, was das Straßenverkehrsamt bei der Zulassung zu machen hätte: Eintragung in die Papiere, daß die SoSi-Anlage im öffentlichen Straßenverkehr (selbstverständlich) nicht genutzt werden darf, und daß die RKL (eigentlich, stört an sich keinen) in öffentlichen Verkehrsraum abgedeckt werden müssen. Bezüglich des H-Kennzeichens war?s das - RKL "dürfen" nicht nur drauf bleiben, sondern "müssen" es strenggenommen sogar. Gruß Daniel | ||||
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